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Förderbedingungen für die Beantragung von Einzelprojekten im Rahmen des Lokalen Aktionsplans im Landkreis Vogelsbergkreis Allgemeine FördergrundsätzeAntragsberechtigt sind nichtstaatliche Organisationen, die berechtigt sind Zuwendungen zu erhalten, z.B. eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen. Im Rahmen des LAP dürfen keine Projekte gefördert werden, die zu den originären Aufgaben von Jugendhilfe oder Schule gehören. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Bei der Förderung wird die Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger gewahrt. Jedoch wird eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle erwartet. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine Förderung im Rahmen des Programms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen. Das Programmlogo "Vielfalt tut gut", das Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Logo des Landkreises sind abzudrucken. Erfahrungen und Ergebnisse aus geförderten Maßnahmen werden vom Antragsteller in Schrift und Bild dokumentiert und ausgewertet. Der Vogelsbergkreis, die Koordinierungsstelle und die Regiestelle des Bundesministeriums haben ein Nutzungsrecht für alle Dokumentationen der Einzelprojekte. Inhaltliche Fördergrundsätze
Das Ziel des Projekts trägt zur Erfüllung von mindestens einem der im Lokalen Aktionsplan formulierten Mittler- und/oder Handlungsziel(e) bei. Das Projekt zielt auf eine oder mehrere der im Lokalen Aktionsplan definierten Zielgruppen. Das Projektvorhaben bezieht sich auf den Vogelsbergkreis Die unterschiedlichen Perspektiven von Jungen / Männern und Mädchen / Frauen werden im Konzept der Projekte berücksichtigt. Die Zielgruppen sind aktiv und intensiv beteiligt, und somit eröffnet das Projekt neue Beteiligungschancen.Das Projekt wird durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen flankiert. Das Projekt führt Akteure aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern / Ressorts zusammen. Es wird eine neue, innovative Maßnahme für das Projektgebiet ausprobiert. Es wird plausibel dargestellt, anhand welcher Kriterien der Erfolg des Projekts bewertet werden kann. Die nachhaltige, langfristige Wirkung des Projekts wird nachvollziehbar dargestellt. Bereits vorhandene Ressourcen werden genutzt. Eine kritische Eigenbewertung der Projekte ist gewünscht und wird von der Lokalen Koordinierungsstelle unterstützt. Formale Kriterien
Die Projektbeschreibung und der Antragsteller stehen im Einklang mit den allgemeinen Fördergrundsätzen. Für den Projektvorschlag wurde das entsprechende Formular mit Kosten- und Finanzplan verwendet. Der Vorschlag wurde vollständig (inkl. Unterschriften der zur rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigten Personen) und fristgerecht bei der Koordinierungsstelle eingereicht. Der Vorschlag wurde zusätzlich als Datei per E-Mail an die Koordinierungsstelle geschickt. Antrags- und Bewertungsverfahren
Projektvorschläge sind bei der Koordinierungsstelle auf dem dafür vorgesehenen Formular gemäß der Anlage fristgemäß in schriftlicher und in digitaler Form einzureichen. Die Koordinierungsstelle überprüft die eingereichten Projektvorschläge auf die Erfüllung der Förderkriterien. Der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans Vogelsbergkreis wählt die zu fördernden Projekte aus. Der Projektstart kann frühestens nach der Bescheiderteilung erfolgen. Ansprechpartner/innen:
Silvia Lucas Jugendförderung Goldhelg 20 36341 Lauterbach Tel.: 06641/977426 Fax: 06641/977439 E-Mail:
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Thomas Luft Jugendbildungswerk Goldhelg 20 36341 Lauterbach Tel.: 06641/977432 Fax: 06641/977452 E-Mail:
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Lokale Förderbedingungen als Download im Pdf-Format.
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